Für Ausflug‑, Charter‑, The­men­fahr­ten und für Fahr­ten im Gele­gen­heits­ver­kehr

Die Schiffs­be­sat­zung ist für die Auf­recht­erhal­tung der Sicher­heit und Ord­nung an Bord der Schif­fe und an den Schiffs­an­le­ge­stel­len ver­ant­wort­lich. Dar­um ersu­chen wir Sie, in Ihrem eige­nen und im Inter­es­se aller Pas­sa­gie­re, den Anord­nun­gen der Schiffs­be­sat­zung unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten.

ELTERN bzw. BEGLEITPERSONEN haf­ten für die Sicher­heit ihrer Kin­der oder ande­rer Per­so­nen, die einer Auf­sicht an Bord des Schif­fes bedür­fen.
KLEINKINDERN und KINDERN ist das Betre­ten der Schif­fe nur in Beglei­tung Erwach­se­ner gestat­tet.

Als KLEINKINDER gel­ten Per­so­nen bis zum voll­ende­ten 5. Lebens­jahr; als KINDER Per­so­nen ab dem 6. bis zum voll­ende­ten 15. Lebens­jahr.

Bit­te beach­ten Sie, dass Online­käu­fe in unse­rem Web­shop bis max. 24 Stun­den nach Kauf Rück­erstat­tet wer­den. Danach ist kei­ne Rück­ga­be oder Umtausch mehr mög­lich.

Pas­sa­gier- und Fahr­gast­rech­te

Die Agen­tur für Pas­sa­gier- und Fahr­gast­rech­te (apf) unter­stützt Sie dabei, Ihr Recht durch­zu­set­zen.

Soll­ten Sie mit der Ent­schei­dung des Unter­neh­mens nicht ein­ver­stan­den sein, kön­nen Sie die kos­ten­lo­se und unab­hän­gi­ge Schlich­tungs­stel­le- und Durch­set­zungs­stel­le in Anspruch neh­men. Um sicher­zu­stel­len, dass alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen voll­stän­dig sind, müs­sen Anträ­ge über das Online-Schlich­tungs­for­mu­lar auf www.passagier.at ein­ge­reicht wer­den. Falls eine elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung nicht mög­lich ist, sen­den Sie Ihre Unter­la­gen bit­te per Post an:

Agen­tur für Pas­sa­gier- und Fahr­gast­rech­te
Bereich Schiff
Lin­ke Wien­zei­le 4/1/6
1060 Wien